Während der Weiterführung des Monitorings der Rahmenbedingungen für die Qualität in der Kindertagespflege wurde ersichtlich, dass diese Form der Betreuung sowohl durch fortlaufende Kontinuität als auch durch Veränderungen gekennzeichnet ist.
Der umfangreiche Monitoringbericht, der 900 Seiten umfasst, bietet einen umfassenden Einblick in die Maßnahmen und Erfolge der Bundesländer in verschiedenen Handlungsfeldern sowie in bundesweite Trends.
Der Bericht ist hier nachzulesen:
Jährlich erfolgt die Aktualisierung der Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in dem Dokument "Fakten und Empfehlungen zur Kindertagespflege". Die aktuellste Ausgabe wurde gerade veröffentlicht. Eine bedeutende Neuerung besteht darin, dass die Betriebskostenpauschale erstmals in der Steuererklärung für das Jahr 2023 mit bis zu 400 € berücksichtigt werden kann.
Zusätzlich dazu werden, wie üblich, die aktualisierten Berechnungsgrößen für die Sozialversicherung sowie viele andere interessante Informationen präsentiert.
Ab dem 01.01.2024 gelten für selbstständige Kindertagespflegepersonen folgende Regelungen:
Die Mindestbemessungsgröße für die Kranken- und Pflegeversicherung wird auf 1178,33 € angehoben. Der Beitrag zur Krankenversicherung mit Krankengeldversicherung bleibt bei 14,6 %, was mindestens 172,04 € entspricht, während der Beitrag zur Krankenversicherung ohne Krankengeldversicherung bei 14,0 % liegt und mindestens 164,97 € beträgt. Bei einem steuerpflichtigen Einkommen über der Mindestbemessungsgröße werden die Beiträge entsprechend prozentual berechnet. Zusätzlich fallen etwa 1,7% Zusatzbeiträge der Krankenkassen an.
In der gesetzlichen Familien-Krankenversicherung können Personen mit einem monatlichen steuerpflichtigen Einkommen von nicht mehr als 505,00 € mitversichert sein.
Der Beitragssatz für die Pflegeversicherung beträgt für Kinderlose 4,0 % bzw. 3,4 % mit einem eigenen Kind, was 47,13 € bzw. 40,06 € entspricht. Für jedes weitere Kind unter 25 Jahren verringert sich der Beitrag um weitere 0,25 %.
Die Rentenversicherung bleibt bei einem Beitragssatz von 18,6 %, wobei der Mindestbeitrag 100,07 € beträgt. Die Bezugsgröße für die Rentenversicherung steigt 2024 in den alten Bundesländern auf 3.535 € im Monat und in den neuen Bundesländern auf 3.465 € im Monat.
Der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer wird auf 11.604,00 € erhöht. Verheiratete, die gemeinsam veranlagt sind, haben einen Grundfreibetrag von 23.208,00 €.
Im Rahmen eines Minijobs kann monatlich bis zu 538,00 € verdient werden. Zusätzlich wird erstmals bei der Einkommensteuer für das Jahr 2023 die Betriebskostenpauschale von maximal 400,00 € pro Kind und Monat wirksam. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung und Gewinnermittlung.
Das Statistische Bundesamt hat die neuesten Daten vom 01. März 2023 veröffentlicht, die darauf hinweisen, dass die Anzahl der Kindertagespflegepersonen bereits im dritten aufeinanderfolgenden Jahr rückläufig ist. Im Jahr 2022 gab es noch 41.864 Kindertagespflegepersonen, während es in diesem Jahr nur noch 41.233 sind. Dies entspricht einem Rückgang von 631 im Vergleich zum Vorjahr. Andererseits verzeichnete die Anzahl der betreuten Kinder einen Anstieg, von 166.344 auf 166.670, insbesondere in der Altersgruppe unter 3 Jahren, wo ein Zuwachs von fast 2.000 Kindern verzeichnet wurde.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/09/PD23_382_225.html
Nunmehr hat der Bund Vereinbarungen mit sämtlichen Bundesländern zur Steigerung der Qualität in der Kindertagesbetreuung unterzeichnet. Im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes steht den Ländern insgesamt ein Budget von 4 Milliarden Euro für verschiedene Handlungsfelder zur Verfügung. Wir werden diese Mitteilung ergänzen, sobald wir Einzelheiten zur Umsetzung in den einzelnen Ländern erhalten. Für die Förderung der Kindertagespflege sind insgesamt 148 Millionen Euro vorgesehen.
Das Handlungsfeld 8, das die Stärkung der Kindertagespflege betrifft, wurde in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen ausgewählt.
Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung steigen ab 01. Juli 2023 von 3,4 auf 4,0 Prozent. Die Beiträge für die Pflegeversicherung werden zusammen mit den Beiträgen für die Krankenversicherung von den Krankenkassen erhoben. Für diejenigen, die mindestens ein eigenes Kind haben, steigt der Beitrag von 3,05 auf 3,4 Prozent. Jedes minderjährige bzw. in Ausbildung befindliche Kind senkt den Beitrag. Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/pflegereform-
Ab diesem Jahr wurde die Betriebskostenpauschale auf 400 € angehoben, wie das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben vom 06.04.2023 bekannt gegeben hat. Ebenso wurde die Freihaltepauschale auf 50 € erhöht. Diese Änderungen gelten für den Veranlagungszeitraum ab 2023. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Änderung nicht für die
Steuererklärung für das Jahr 2022 gilt, die in Kürze abgegeben werden muss.
Mehr erfahren:
https://www.bvktp.de/media/2023-04-06-ertragsteuerliche-behandlung-der-kindertagespflege.pdf
Am 30. Juni 2023, kurz vor 17 Uhr, wurde das Ergebnis verkündet: In Wiesbaden wurden aus etwa 150 Kandidat*innen 14 Vertreterinnen und Vertreter für das neu gegründete Gremium gewählt.
Die Landeselternvertretung wurde im Dezember 2022 im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetz (HKJGB) verankert und wurde nun erstmals für eine Amtszeit von zwei Jahren einberufen.
Die kandidierenden Eltern hatten verschiedene Anliegen auf ihrer Agenda. Sie wollten allen Eltern im frühkindlichen Bereich auf Landesebene eine Stimme geben, die Vernetzung der Eltern und Bildungseinrichtungen fördern, sich für mehr
Betreuungsplätze einsetzen, die Bedeutung der sprachlichen Bildung betonen und eine Lobby für Kinder schaffen. Diese und viele weitere Vorhaben wurden als Motivation für die Kandidatur präsentiert.
Wir haben engagierte Delegierte und Kandidat*innen erlebt, die ihre vielfältigen Kompetenzen für ihre zukünftige Arbeit einsetzen möchten. Wir gratulieren herzlich der neuen Landeselternvertretung in Hessen und freuen uns besonders, dass auch zwei Vertreterinnen aus der Kindertagespflege Teil des neuen Gremiums sind. Wir wünschen ihnen viel Freude und Erfolg bei ihrer gemeinsamen Aufgabe!
Die erste hessische Landeselternvertretung für die Kindertagesbetreuung setzt sich wie folgt zusammen:
Vorsitzende:
Stellvertretende Vorsitzende:
Beisitzende aus der Kindertagespflege:
Beisitzende aus Kitas:
Mehr dazu: https://www.kita-eltern-hessen.de/fileadmin/user_upload/20230630_Pressemitteilung_KitaLEV.pdf