Der geschäftsführende Vorstand des 1. Frankfurter Kindertagespflegevereins setzt sich folgendermaßen zusammen:
Förderung der frühkindlichen Bildung und Erziehung
Der Verein verfolgt folgende Ziele:
Die oben genannten Ziele sollen durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
Familien entscheiden sich für diese Betreuungsform aufgrund der Vorteile einer individuellen Betreuung durch eine Tagespflegeperson in einer familiären Atmosphäre. Dadurch entsteht eine positive Bindung zum Kind. Die Tagespflegeperson kann die Entwicklungsphasen des Kindes individuell begleiten und unterstützen, basierend auf einem persönlichen pädagogischen Konzept, das sie erstellt.
Die Kindertagespflege wird bundesgesetzlich durch das Sozialgesetzbuch VIII, Kinder- und Jugendhilfe, geregelt. Die Tagespflegeperson unterstützt die Familie bei der Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes.
Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiären Umfeld und steht gleichberechtigt neben der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Eltern können die Betreuungsform auswählen, die am besten ihren Bedürfnissen entspricht.
Seit Januar 2008 wird die Ausbildung und Vermittlung von Tagespflegepersonen durch das Stadtschulamt, Abteilung Kindertagespflege, gefördert und in Zusammenarbeit mit verschiedenen Bildungsträgern umgesetzt. Die Ausbildung folgt den Richtlinien des Bundesverbandes Kindertagespflege und umfasst 160 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.
Nach einer schriftlichen und mündlichen Prüfung erhalten die Tagespflegepersonen das "Bundesverbandszertifikat" das ihnen die Arbeit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland ermöglicht.
Jedes Jahr müssen weitere 20 Fortbildungseinheiten absolviert werden, um die von der Stadtschulamt ausgestellte "Pflegeerlaubnis" aufrecht zu erhalten.
Der Beitritt zum Verein 1. Frankfurter Kindertagespflege e.V. bietet für Sie als Eltern eines oder mehrere Kinder oder als Tagesfamlie einige Vorteile.
Treten Sie gleich heute unkompliziert mit ein paar wenigen Klicks unserem Verein bei.